Die verfassungswidrige ungleiche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird ab sofort bundeseinheitlich beseitigt. Danach haben nicht nur Angestellte, sondern künftig auch Arbeiter, Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Die Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen und nach drei Kalendertagen durch ein ärztliches Attest zu belegen.