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1. Januar 1995 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

1. Januar 1995

Es treten in Kraft: 1. die Pflegepflichtversicherung (Sozialgesetzbuch 11) in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Der Beitrag beträgt 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (DM 5 850/4 800) bzw. 1,7 Prozent ab 1. 7. 1996; er ist je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentenanstalten zu finanzieren. Unterhaltsberechtigte Familienangehörige (Kinder, nichterwerbstätige Ehepartner) sind beitragsfrei mitversichert. Rechtsansprüche auf Leistungen: 1. Für die vorrangige häusliche Pflege werden zum 1. 4. 1995 je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Stufe I: erheblich pflegebedürftig, II: schwer pflegebedürftig, III: schwerst pflegebedürftig) Sachleistungen durch ambulante Dienste oder Pflegegelder gewährt, ggf. ergänzt durch Pflegehilfsmittel wie z. B. Rollstuhl, Lifter. Wer häusliche Pflege leistet, wird unfall- und je nach ihrem Umfang auch rentenversichert. 2. Für die stationäre Pflege im Heim werden zum 1. 7. 1996 pflegebedingte Aufwendungen von monatlich bis maximal DM 3 300 gezahlt. Nicht versichert sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung - wie bei der häuslichenPflege auch. Das Pflegeversicherungsgesetz vom 26. 5. 1994, das mehrfach zu scheitern drohte (Interner Link: 17. 12. 1993), konnte durch einen Pflegekompromiss zwischen Regierungsparteien und SPD am 29. 4. 1994 einstimmig im Bundesrat verabschiedet werden. Danach ist der Arbeitgeberanteil in jedem Bundesland durch die Streichung eines Feiertags auszugleichen - andernfalls müssen dort die Arbeitnehmer den Versicherungsbeitrag alleine tragen. (Alle Länder außer Sachsen haben - trotz der Proteste vor allem von Kirchen und Gewerkschaften - den Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft. ) Später ist zu klären, ob ggf. eine weitere Kompensation durch einen zweiten Feiertag erforderlich ist. 2. die Agrarsozialreform nach dem Gesetz vom 29. 7. 1994. Sie sichert bundeseinheitlich die Landwirte im Alter und bei Krankheit ab. Bäuerinnen gewährt sie einen eigenständigen Anspruch auf Rente im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit. 3. neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie steigen bei Angestellten und Arbeitern von DM 7 600/5 900 auf DM 7 800/6 400 jeweils in West- bzw. Ostdeutschland. Der Beitragssatz wird gleichzeitig von 19,2 auf 18,6 Prozent abgesenkt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt DM 5 850/4 800 statt bisher DM 5 700/4 425 jeweils in West- bzw. Ostdeutschland.