Ab sofort ist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26. 7. 1994 die private Arbeitsvermittlung ohne regionale Beschränkung zugelassen und damit das bisherige Monopol der Bundesanstalt für Arbeit abgeschafft. Privatvermittler müssen geeignet und zuverlässig sein, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über die erforderlichen Geschäftsräume verfügen. Zuschüsse für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden auf 80 Prozent ungeförderter Entgelte begrenzt. Die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, wird verlängert. - Im Januar 1994 hatte die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland die Vier-Millionen-Grenze überschritten.