Die zweite Stufe der Pflegepflichtversicherung tritt in Kraft. Der Beitragssatz steigt von 1 Prozent auf 1,7 Prozent. Leistungen können fortan nicht nur für häusliche, sondern auch für stationäre Pflege beansprucht werden. Interner Link: 1. 1. 1995
Die zweite Stufe der Pflegepflichtversicherung tritt in Kraft. Der Beitragssatz steigt von 1 Prozent auf 1,7 Prozent. Leistungen können fortan nicht nur für häusliche, sondern auch für stationäre Pflege beansprucht werden. Interner Link: 1. 1. 1995
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