Das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts verbessert die Arbeitsanreize für schwer vermittelbare Sozialhilfeempfänger. Wenn sie zumutbare Arbeit verweigern, wird der Sozialhilferegelsatz gekürzt, Arbeitsaufnahme dagegen wird durch Zuschüsse gefördert, auch an Arbeitgeber. Die Regelsätze der Sozialhilfe werden künftig an den Stand und die Entwicklung von Nettoeinkommen angepasst.