Das Altersteilzeitgesetz fördert den gleitenden übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand nach dem vollendeten 55. Lebensjahr. Dadurch soll die Frühverrentung eingeschränkt werden.
Das Altersteilzeitgesetz fördert den gleitenden übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand nach dem vollendeten 55. Lebensjahr. Dadurch soll die Frühverrentung eingeschränkt werden.