Das Rentenreformgesetz 1999 ergänzt die Rentenanpassungsformel um einen demographischen Faktor unter Beibehaltung der Leistungsbezogenheit. Damit sinkt das Eckwertrentenniveau ab 1999 von 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens stufenweise auf 64 Prozent. An die Stelle der bisherigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten tritt eine zweistufige Erwerbsminderungsrente mit einem Abschlag gegenüber der Altersrente. Die Rentenversicherungsbeiträge werden gesenkt, die Bundeszuschüsse erhöht. Den Einspruch des Bundesrates hatte der Bundestag am 11. 12. 1997 mit den Stimmen der christlichliberalen Koalition zurückgewiesen. Zum ersten Mal in der Geschichte der BRD war damit eine Rentenreform ohne den Konsens von Regierungsparteien und Opposition verabschiedet worden.