Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und übertragung von Organen. Die Organentnahme erfordert, dass ihr der Spender zugestimmt hat (in Ausnahmefällen auch Angehörige) und sein Tod zuvor ärztlich festgestellt worden ist; als Mindestnorm dafür gilt der Ausfall der Hirnfunktionen. Organhandel und unrechtmäßiges ärztliches Verhalten werden bestraft. Spendenregister sollen angelegt und Organspendeausweise ausgegeben werden.