Das 1. Neuordnungsgesetz (NOG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erschwert Beitragssatzanhebungen; denn sie haben automatisch erhöhte Zuzahlungen der Versicherten zur Folge und ermöglichen ihnen, die Krankenkasse zu wechseln. Damit sollen die Beitragssätze und die davon abhängigen Lohnnebenkosten stabilisiert werden. Das 2. GKV-NOG vom gleichen Tage erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen im Leistungsbereich und löst die Arzneimittel- und Heilmittelbudgets durch Richtgrößen ab. Patienten müssen sich mit erhöhten Zuzahlungen an den Kosten für Medikamente und Verbandmittel, an der Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlung, an Heilmitteln (z. B. Massagen, Krankengymnastik), Hilfsmitteln (z. B. Bandagen) sowie beim Zahnersatz beteiligen. Alle Kassenmitglieder haben einen Sonderbeitrag von je 20 DM in drei Jahren für bauliche Instandsetzungen von Krankenhäusern zu zahlen. Gegen die beiden Neuordnungsgesetze hatte der Bundesrat mit seiner SPD-Mehrheit am 25. 4. bzw. am 16. 5. 1997 Einspruch eingelegt; er wird am 12. 6. 1997 vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP zurückgewiesen. - Vertreter von Heilberufen hatten gegen Seehofers »3. Stufe der Gesundheitsreform« heftig protestiert und Unterschriften gegen sie gesammelt.