Das Beitragsentlastungsgesetz sieht Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Beitragssätze sind einzufrieren und zu reduzieren, Fehlbelegungen durch Pflegebedürftige in Krankenhäusern abzubauen. Das Krankengeld nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung sinkt von 80 auf 70 Prozent des Bruttoentgelts. Die Zuzahlung bei Medikamenten wird erhöht, der Zuschuss für Zahnersatz wird zum Teil und für Brillengestelle ganz gestrichen. Kuren dauern in der Regel drei statt bisher vier Wochen. Sie sind künftig nur noch alle vier statt alle drei Jahre zu gewähren, und zwar unter Anrechnung von Urlaubstagen und erhöhten Zuzahlungen. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden stark eingeschränkt.