Das neue Arbeitsschutzgesetz verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen im Betrieb zu treffen. Die Beschäftigten können dazu Vorschläge unterbreiten und sich bei unzureichendem Arbeitsschutz notfalls bei den Aufsichtsbehörden beschweren.