Mit der deutschen Einheit wird die Treuhandanstalt in Berlin zur bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Finanzministeriums in Bonn. Ihr obliegt es vor allem, die früher Volkseigenen Betriebe der ehemaligen DDR zu privatisieren, zu sanieren oder stillzulegen sowie Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen. Das Treuhandgesetz hatte die Volkskammer verabschiedet (Interner Link: 17. 6. 1990). Die Erwartungen, dass die Verkaufserlöse bei der Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens die Folgelasten der deutschen Vereinigung weitgehend kompensieren könnten, haben sich als folgenschwerer Irrtum erwiesen.