Das Sachenrechtsänderungsgesetz strebt einen sozialverträglichen Interessenausgleich zwischen Alteigentümern und baulichen Nutzern von Grundstücken in den neuen Bundesländern an. Danach können Nutzungsberechtigte, die in der DDR z. B. Eigenheime errichten durften, zwischen der Alternative wählen, das Grundstück zum halben Verkehrswert zu kaufen oder Erbbauzinsen zu günstigen Bedingungen zu zahlen; bei geringem Einkommen haben sie Anspruch auf Wohngeld für die Erbbauzinsen. Der Grundstückseigentümer erhält somit entweder den halben Verkehrswert ausbezahlt, oder das Grundstück fällt nach der Erbbaupacht wieder an ihn zurück.