Erstes Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht: Wer durch Strafgerichte im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) rechtsstaatswidrig verfolgt oder verurteilt worden ist, wird durch ein vereinfachtes Verfahren rehabilitiert, entschädigt und versorgt. Vorgesehen sind: Kapitalentschädigung für die Dauer des Freiheitsentzugs (in der Regel DM 550 pro Haftmonat), Unterstützung für Bedürftige, Leistungen für haftbedingte Gesundheitsschäden, Hinterbliebenenversorgung u. a.