Das Gesetz zur Verkehrswegeplanungsbeschleunigung verkürzt die Planungszeiten für Verkehrswege in den neuen Bundesländern und Berlin. Damit soll der Verkehrsnotstand beseitigt und zugleich der wirtschaftliche Wiederaufbau gefördert werden. Das Fernstraßenausbaugesetz vom 15. 11. 1993 passt den Bedarfsplan an die Verkehrsentwicklung an und dehnt ihn auf die neuen Bundesländer aus.