Die USA und die Sowjetunion verpflichten sich im START-I-Vertrag, ihre strategischen Nuklearwaffen (Reichweite mehr als 5 500 km) um ca. ein Drittel des Bestands zu reduzieren. Ein ausgefeiltes flankierendes Verifikationssystem soll gewährleisten, dass die Obergrenzen und Verbote kontrollierbar bleiben. (Interner Link: 29. 6. 1982) Nach Auflösung der Sowjetunion übernehmen im Lissaboner Zusatzprotokoll vom 23. 5. 1992 Russland, Belarus (Weißrussland), Kasachstan und die Ukraine die START-I-Vertragsverpflichtungen. Zum In-Kraft-Treten am 5. 12. 1994: Interner Link: 5./6. 12. 1994. Am 3. 1. 1993 unterzeichnen die Präsidenten Bush und Jelzin den START-II-Vertrag. Er schreibt vor, dass binnen zehn Jahren nach seinem In-Kraft-Treten die beiderseitigen strategischen Atomwaffenarsenale um ca. zwei Drittel ihres derzeitigen Bestands zu reduzieren sind, vor allem ballistische Interkontinentalraketen und Interkontinentalwaffen mit Mehrfachsprengköpfen. Wie andere westliche Staaten leistet Deutschland finanzielle und technologische Abrüstungshilfe, damit GUS-Staaten, die über Massenvernichtungswaffen verfügen, ihre Abrüstungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen können. Ein bilaterales Regierungsabkommen sowie ein Projektabkommen mit Russland werden am 16. 12. 1992 unterzeichnet. Ein Regierungsabkommen mit der Ukraine vom 10. 6. 1993 regelt die Zusammenarbeit bei der Beseitigung von Nuklearwaffen, ein Projektabkommen vom 13. 10. 1994 ermöglicht die Erprobung umweltverträglicher Technologien zur Zerstörung von Raketenstartsilos. Der US-Senat hat START II am 26. 1. 1996 ratifiziert. Nach langer Blockade stimmt die russische Duma am 14. 4. 2000 zu. Der neue russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnet am 4. 5. 2000 das Gesetz über die Ratifizierung des START-II-Vertrags.