AWACS-Einsatz: Die Bundesregierung beschließt, deutsche Soldaten an der überwachung des UN-Flugverbots über Bosnien-Herzegowina zu beteiligen. Es handelt sich um den ersten Einsatz deutscher Soldaten seit 1945. Die Bundesregierung hatte zwar bereits am 15. 7. 1992 entschieden, die Marine am UN-Embargo gegen Serbien und Montenegro in der Adria zu beteiligen, doch ging es hierbei um reine Kontrollaufgaben. Das Bundesverfassungsgericht lehnt am 8. 4. 1993 Eilanträge von SPD und FDP ab, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, da sonst ein »Vertrauensverlust bei den Bündnispartnern und allen europäischen Nachbarn unvermeidlich wäre«. Zur Entscheidung in der Hauptsache: Interner Link: 12. 7. 1994.