Das Chemiewaffen-übereinkommen (CWü), das unter maßgeblichem Einfluss Deutschlands zustande gekommen ist, verbietet weltweit und umfassend, chemische Waffen (C-Waffen) zu entwickeln, herzustellen, zu lagern und einzusetzen. Soweit vorhanden, sind sie zu melden und binnen zehn Jahren einschließlich der Produktionsanlagen zu vernichten. Das Abkommen tritt am 29. 4. 1997 in Kraft. Ratifiziert haben es alle EU- und NATO-Staaten. Deutschland hatte sich bereits als Mitglied der WEU (Interner Link: 19. - 23. 10. 1954) verpflichtet, auf die Herstellung von ABC-Waffen zu verzichten, und dies im 2+4-Vertrag (Interner Link: 12. 9. 1990) bekräftigt. Der neu gegründeten Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag obliegt die Aufgabe, die Einhaltung des Vertrags zu überwachen, vor allem durch Verifikationsmaßnahmen.