Out-of-Area-Urteil: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass humanitäre und/ oder militärische Einsätze der Bundeswehr auch außerhalb des NATO-Gebiets zulässig sind; doch muss die Bundesregierung in der Regel vorab die »konstitutive Zustimmung« des Bundestags mit einfacher Mehrheit einholen. Es weist damit Klagen von SPD und FDP gegen die deutsche Beteiligung an UN-Aktionen ab, stellt aber auch klar, dass es dem Parlament vorbehalten bleiben müsse, Out-of-Area-Einsätze zuvor (in Ausnahmesituationen nachträglich) zu genehmigen. Am 22. 7. 1994 billigt der Bundestag mit überwältigender Mehrheit in einer Sondersitzung die Bundeswehreinsätze, die dazu beitragen sollen, das UN-Embargo in der Adria gegen Rest-Jugoslawien und das UN-Flugverbot über Bosnien-Herzegowina durchzusetzen. (Interner Link: 2. 4. 1993)