Die überprüfungskonferenz der 178 Unterzeichnerstaaten in New York beschließt im Konsensverfahren (without a vote), den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (Atomwaffensperrvertrag) vom 1. 7. 1968 unbefristet und unkonditioniert zu verlängern. (Interner Link: 1. 7. 1968 und Interner Link: 28. 11. 1969) Nach Art. X Abs. 2 des NVV hatte 25 Jahre nach dem In-Kraft-Treten (5. 3. 1970) eine Konferenz darüber zu entscheiden, ob der Vertrag unbefristet oder befristet oder um mehrere bestimmte Fristen verlängert wird. Die BRD hatte sich wiederholt für die unbefristete Verlängerung ausgesprochen und sich um den Beitritt noch außenstehender Länder, vor allem Israels, Indiens und Pakistans, bemüht. Erleichtert wird die unbefristete Verlängerung durch die Zusage der Atommächte, den Nichtatomwaffenstaaten den Zugang zur friedlichen Nutzung der Kernenergie offen zu halten, die Universalität des Vertrags anzustreben, bevorzugt im Nahen Osten, und das Ziel einer völligen atomaren Abrüstung einschließlich des Verbots von Atomwaffentests weiterzuverfolgen. - Nordkorea, das am 12. 3. 1993 seinen Austritt erklärt hatte, bleibt Mitglied des NVV.