Auf dem Sondergipfel in Paris wird die Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und Russland unterzeichnet. Sie verpflichten sich, eine stabile Partnerschaft aufzubauen, den Frieden und die Sicherheit im euro-atlantischen Raum zu stärken, auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten sowie die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit aller Staaten zu achten. Von diesen Grundsätzen ausgehend, wird ein Ständiger Gemeinsamer NATO-Russland-Rat geschaffen, der den Mechanismus der euro-atlantischen Sicherheitsstruktur besiegeln soll: für Konsultationen, Zusammenarbeit und - in größtmöglichem Umfang - auch für gemeinsames Entscheiden und Handeln bezüglich Sicherheitsfragen von beiderseitigem Interesse. Das Vetorecht wird ausgeschlossen, daher können sich weder NATO noch Russland bei Entscheidungen oder Handlungen im Ständigen Rat blockieren. - Am 9. 7. 1997 schließt die NATO auch mit der Ukraine eine Partnerschaftscharta ab.