Der Europäische Rat beschließt in Maastricht (Niederlande), die EG zur politischen Union (EU) weiterzuentwickeln. Es handelt sich um die bisher weitestreichende Änderung und Ergänzung der Römischen Verträge (Interner Link: 25. 3. 1957). Die Reform forcieren vor allem der französische Staatspräsident Mitterrand und Bundeskanzler Kohl; der britische Premier Major lehnt - wie bereits seine Vorgängerin Thatcher - weitergehende Souveränitätsverzichte ab und setzt Sonderregelungen durch. Zur Vertragsunterzeichnung: Interner Link: 7. 2. 1992. Am 16. 12. 1991 werden in Brüssel die Assoziierungsabkommen mit Polen, Ungarn und der CÏ SFR unterzeichnet (Europaabkommen). Sie gehen von der Perspektive aus, dass diese postkommunistischen Reformstaaten langfristig Vollmitglieder der EG werden.