Der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird in Porto (Portugal) unterzeichnet. Die zwölf EG- und die sieben EFTA-Staaten (Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz) vereinbaren darin, zum 1. 1. 1993 den weltgrößten integrierten Markt mit ca. 40 Prozent des Welthandels zu bilden. Grundlage ist weitgehend EG-Recht: Zwar entsteht keine Zollunion wie in der EG, doch gelten auch für die EFTA-Staaten die »Vier Grundfreiheiten« des freien Verkehrs von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen. Ausgenommen sind die Landwirtschaft und Warenimporte aus Drittländern. Eine engere Zusammenarbeit ist u. a. in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Umwelt, Währungs- und Sozialpolitik vorgesehen. - Auf den EWR hatten sich EG und EFTA nach langwierigen Verhandlungen am 22. 10. 1991 in Luxemburg geeinigt. Die Schweizer lehnen in einem Referendum am 6. 12. 1992 den EWR-Beitritt knapp ab (50,3 Prozent Nein-, 49,7 Prozent Jastimmen); vor allem die deutschsprachigen Kantone stimmen geschlossen gegen den EWR, ausgenommen Basel-Stadt und Basel-Land. Der EWR-Vertrag, nach dem Ausscheiden der Schweiz modifiziert, tritt daher erst zum Interner Link: 1. 1. 1994 in Kraft.