Der EG-Gipfel in Edinburgh regelt die Sitzverteilung im Europäischen Parlament (EP) neu: Die Gesamtzahl der Abgeordneten steigt nach demographischen Quoten von 518 auf 567. Das vereinte Deutschland erhält 18 Mandate mehr: 99 statt 81. Bis zur nächsten Direktwahl am Interner Link: 12. 6. 1994 sind die fünf neuen Bundesländer wie bisher durch 18 Beobachter ohne Rede- und Stimmrecht vertreten. Parlamentssitz bleibt Straßburg während der zwölf Plenarsitzungswochen im Jahr, die Ausschüsse tagen in Brüssel. Diese provisorische Lösung wird damit zur endgültigen. Da die Dänen am 2. 6. 1992 in einem Referendum den Maastrichter Vertrag mit 50,7 Prozent gegen 49,3 Prozent der abgegebenen Stimmen (Wahlbeteiligung 82,3 Prozent) ablehnen, wird Dänemark in Edinburgh ein Sonderstatus eingeräumt, damit eine zweite Volksabstimmung stattfinden kann. Sie fällt am 18. 5. 1993 positiv aus: 56,8 Prozent Jastimmen bei einer Wahlbeteiligung von 86,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler. In einem Referendum am 20. 9. 1992 hatten sich die Franzosen mit 51,05 Prozent gegen 48,95 Prozent der abgegebenen Stimmen für die Ratifizierung des Maastrichter Vertrags entschieden.