Die Bestimmungen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) treten in Kraft. Er bildet mit 18 Staaten vom Nordkap bis Sizilien und vom Atlantik bis zur Oder den weltgrößten Markt für freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit ca. 375 Millionen Verbrauchern; sie genießen Freizügigkeit und können ihren Arbeitsplatz frei wählen. Mitglieder sind die zwölf EG-Staaten und sechs EFTA-Staaten. Die Schweiz als siebter EFTA-Staat wird bis auf weiteres zu einer »Insel« im EWR. (Interner Link: 2. 5. 1992) Am 1. 1. 1994 beginnt die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in der EU. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der späteren Europäischen Zentralbank (EZB) wird in Frankfurt a. M. errichtet. (Interner Link: 7. 2. 1992)