Entstehung der EU: Der Maastrichter Vertrag vom Interner Link: 7. 2. 1992 tritt in Kraft. Damit wird aus der bisherigen Europäischen Gemeinschaft (EG) die Europäische Union (EU). Deutschland hatte am 13. 10. 1993 als letzter Mitgliedstaat die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Zwar war der Maastrichter Vertrag vom Bundestag bereits am 2. 12. 1992 mit 543 gegen 16 Stimmen bei 8 Enthaltungen verabschiedet worden, vom Bundesrat am 18. 12. 1992 einstimmig mit den dazugehörenden Grundgesetzänderungen (Interner Link: 21. 12. 1992), doch hatten Verfassungsbeschwerden die Ratifizierung verzögert. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 12. 10. 1993, dass der Maastrichter Vertrag verfassungskonform sei. Doch begründe er noch keinen Bundesstaat, sondern einen Staatenverbund; seine demokratische Legitimation und weitere Integration bedürfe vorrangig der Mitwirkung der nationalen Parlamente. Insofern unterwerfe sich die BRD keinem »Automatismus«, z. B. bei der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion.