Der EU-Gipfel (Europäischer Rat) in Amsterdam verabschiedet den Stabilitätspakt (Interner Link: 13./14. 12. 1996). Frankreichs neue sozialistische Regierung hatte ihn zeitweilig mit der Forderung nach einem ergänzenden Beschäftigungspakt in Frage gestellt; denn angesichts der Massenarbeitslosigkeit gebühre der Geldstabilität in der EU kein Vorrang vor der Arbeitsmarktpolitik. Mit dem Stabilitätspakt wird daher eine ergänzende Resolution zu Beschäftigung und Wachstum mit der Zielsetzung gebilligt, die Wirtschaftspolitik zwischen den EU-Staaten stärker zu koordinieren und damit Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Allerdings bleibt die Wirtschaftspolitik in einzelstaatlicher Verantwortung, und es werden auch keine nationalen Mittel für eine aktivere europäische Beschäftigungsförderung bereitgestellt. Schließlich verständigen sich die 15 Staats- und Regierungschefs auf das Vertragswerk zur Reform der Verträge. Dieser Amsterdamer Vertrag (AV) wird am Interner Link: 2. 10. 1997 unterzeichnet.