Die EU-Kommission verbietet die Ausfuhr von britischem Rindfleisch, da die britische Regierung am 20. 3. 1996 erstmals nicht mehr ausgeschlossen hatte, dass der »Rinderwahnsinn« (BSE) durch den Verzehr von Fleisch auf Menschen übertragen werden könne. Deutschland hatte bereits am 23. 3. 1996 ein Importverbot verhängt. Bovine Spongiforme Encephalopathie (BSE) beim Rind und die möglicherweise mit ihr in Zusammenhang stehende ähnliche Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beim Menschen degenerieren das Gehirn und verlaufen tödlich. Die zur Zeit unheilbare Creutzfeldt-Jakob-Krankheit hat in der Regel eine Inkubationszeit von 6 - 40 Jahren. Auf Drängen Großbritanniens hebt die EU das Exportverbot am 1. 8. 1999 auf. Bund und Länder entscheiden mehrheitlich am 30. 11. 1999, die Einfuhr von britischem Rindfleisch in Deutschland erst dann wieder zuzulassen, wenn es für Verbraucher erkennbar mit einem Herkunftsvermerk versehen ist. Daher wird ab 1. 1. 2000 eine nationale Datenbank zur obligatorischen Rindfleischetikettierung aufgebaut.