Das Schengener Abkommen tritt in Deutschland, Frankreich, den Beneluxstaaten, Spanien und Portugal in Kraft. Zeitgleich mit dem Wegfall der Grenz-, Flugzeug- und Zugkontrollen wird das Schengener Informationssystem (SIS) in Straßburg, das Fahndungsdaten speichert, in Betrieb genommen. Die Kontrollen an den Außengrenzen werden zugleich verschärft. Das übereinkommen vom 19. 6. 1990 zur Durchführung des Schengener Abkommens vom 14. 6. 1985 zwischen Frankreich, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland (Interner Link: 19. 6. 1990) betrifft den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und sollte ursprünglich viel früher in Kraft treten. Dies scheiterte jedoch an technischen und organisatorischen Schwierigkeiten, grenzüberschreitende Informationen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche, des Schmuggels u. a. auszutauschen. - Am 25. 6. 1991 waren Spanien und Portugal dem Abkommen beigetreten.