In einem Grundsatzurteil erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Einführung einer Frauenquote im öffentlichen Dienst europaweit für zulässig. Allerdings dürften Frauen bei gleicher Qualifikation nur dann bevorzugt werden, wenn alle männlichen und weiblichen Bewerber einzeln objektiv beurteilt und Männer nicht von vornherein benachteiligt würden. Ein Lehrer hatte gegen die beamtenrechtliche Quotenregelung im Bundesland Nordrhein-Westfalen geklagt, wonach Kandidatinnen bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt zu befördern seien, wenn im betroffenen Amtsbereich weniger Frauen als Männer beschäftigt sind.