Der EU-Arbeitsmarktgipfel in Luxemburg beschließt Leitlinien für die einzelstaatliche Beschäftigungspolitik. Danach müssen die Mitgliedstaaten jährlich »nationale Aktionspläne« vorlegen und über Fortschritte bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit berichten, vor allem der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit.