Die Staats- und Regierungschefs beschließen in Brüssel, den Euro in elf von 15 EU- Mitgliedstaaten zum 1. 1. 1999 einzuführen: in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, in Luxemburg, den Niederlanden, in Österreich, Portugal und Spanien. An der Europäischen Währungsunion (EWU) nehmen als Pre-Ins noch nicht teil: Dänemark, Großbritannien und Schweden, die sich vorbehalten hatten, später zu entscheiden, ob und wann sie dem »Euroland« beitreten, ferner Griechenland, das die Eintrittsbedingungen nicht erfüllt hatte. Streitigkeiten darüber, wer die von politischen Weisungen unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt a. M. leiten solle, überschatten den EU-Gipfel, der wiederholt zu scheitern droht. Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac setzt durch, dass der nominierte Niederländer Wim Duisenberg, bereits Chef des EWI, erster Präsident der EZB werden, aber vor Ablauf seiner achtjährigen Amtszeit - vermutlich zum 1. 7. 2002 - vom französischen Nationalbankgouverneur Jean-Claude Trichet abgelöst werden solle. Duisenberg betont, dass er seine volle Amtszeit nicht ableisten wolle, aber nur freiwillig und nicht unter Druck vorzeitig zurücktreten werde. Um sich für den Euro zu qualifizieren, mussten die EU-Staaten die Maastrichter Konvergenzkriterien im Referenzjahr 1997 erfüllen: 1. Preisstabilität: Die Inflationsrate darf nicht höher sein als 1,5 Prozent über dem Durchschnittswert der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten. 2. Haushaltsdisziplin und Schuldenstopp: Das jährliche Defizit aller öffentlichen Kassen darf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten; die bestehende Staatsverschuldung soll unter 60 Prozent des BIP als Referenzwert liegen. Belgien und Italien, mit 122,2 Prozent und 121,6 Prozent hochverschuldet, sagen zu, ihre Staatsschulden langfristig abzubauen. 3. Währungsstabilität: Wechselkursschwankungen müssen sich seit mindestens zwei Jahren innerhalb der Bandbreite des Europäischen Währungssystems (Interner Link: 13. 3. 1979) bewegt haben. 4. Kapitalmarkt: Der langfristige Nominalzins darf nicht mehr als zwei Prozent über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen. Deutschland hatte 1997 die Maastricht-Kriterien erfüllt: bei der Inflationsrate mit 1,4 Prozent (Referenzwert: 2,7 Prozent), beim langfristigen Zinssatz mit 5,6 Prozent (Referenzwert: 7,8 Prozent), beim Staatsdefizit mit 2,7 Prozent des BIP (Referenzwert: drei Prozent), die Kriterien jedoch bei der Staatsverschuldung mit 61,3 Prozent des BIP knapp verfehlt (Referenzwert: 60,0 Prozent). Der Bundestag hatte am 23. 4. 1998 mit der überwältigenden Mehrheit von 93 Prozent der abgegebenen Stimmen die Einführung der neuen europäischen Währung zum 1. 1. 1999 gebilligt. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft das Euro-Einführungsgesetz vom 9. 6. 1998.