Die Außenminister Deutschlands und Polens, Hans-Dietrich Genscher und Krzysztof Skubiszewski, unterzeichnen in Warschau ein Grenzabkommen. Wie im 2+4-Vertrag vereinbart (Interner Link: 12. 9. 1990), bestätigen die Vertragsparteien die zwischen ihnen bestehende Grenze an Oder und Lausitzer Neiße. Sie erklären, dass diese Grenze jetzt und künftig unverletzlich ist, dass sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und auch in Zukunft nicht erheben werden. Damit ist die Oder-Neiße-Grenze völkerrechtlich definitiv anerkannt. Der Vertrag, der am 16. 1. 1992 in Kraft tritt, nimmt Bezug auf bilaterale Abkommen Polens mit der DDR (Görlitzer Vertrag vom 6. 7. 1950 nebst Rechtsakt vom 27. 1. 1951: Interner Link: 6. 7. 1950; Vertrag vom 22. 5. 1989 über die Oder-Bucht: Interner Link: 22. 5. 1989) und mit der BRD (Warschauer Vertrag vom 7. 12. 1970 : Interner Link: 7. 12. 1970).