Stationierungsvertrag: Außenminister Genscher und der sowjetische Botschafter Terechow unterschreiben in Bonn den Vertrag über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der BRD. Danach kehren die sowjetischen Streitkräfte in den fünf neuen Bundesländern und in Berlin (ca. 380 000 Mann) zusammen mit ihren Familienangehörigen bis Ende 1994 in ihre Heimat zurück. Sie ziehen in ganzen Einheiten mit ihrer Ausrüstung ab. Militärische übungen dürfen nicht mehr außerhalb der sowjetischen Liegenschaften und nur noch unterhalb der Divisionsstärke stattfinden. Geregelt werden die Nutzung des Luftraums, der Liegenschaften und der Verkehrseinrichtungen; andere Details betreffen das Gesundheits-, Post- und Fernmeldewesen, den Umweltschutz, Zoll- und Steuervergünstigungen, Gerichtsbarkeit, Rechts- und Verwaltungshilfe sowie die Beschäftigungsverhältnisse. Eine gemischte deutschsowjetische Kommission legt eventuelle Meinungsverschiedenheiten bei. - Der Vertrag tritt am 6. 5. 1991 in Kraft.