Bundesfinanzminister Theo Waigel und der sowjetische Botschafter Wladislaw P. Terechow unterzeichnen den überleitungsvertrag. Mit diesem ersten völkerrechtlichen Abkommen zwischen dem vereinten Deutschland und der Sowjetunion werden ca. zwölf Milliarden DM zur Finanzierung des befristeten Aufenthalts der sowjetischen Truppen und ihres planmäßigen Abzugs bis spätestens Ende 1994 aus der ehemaligen DDR und Ost-Berlin bereitgestellt: für den zivilen Wohnungsbau im europäischen Teil der Sowjetunion (7,8 Milliarden DM), für einen überleitungsfonds (drei Milliarden DM), für Transportkosten (eine Milliarde DM), für Umschulungen und Ausbildung (200 Millionen DM), für den sowjetischen Anteil der Aufenthaltskosten ein zinsloser fünfjähriger Kredit (drei Milliarden DM). Für Finanzrahmen und Kredit entstehen Kosten von ca. 13,5 Milliarden DM. - Die Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut wird zum 1. 1. 1991 liquidiert.