Deutschland und Polen schließen in Bonn den Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit ab. Oberstes Ziel ihrer Politik ist es, den Frieden zu wahren und Krieg zu verhindern. Sie achten gegenseitig ihre souveräne Gleichheit, ihre territoriale Integrität, ihre Grenzen und ihre Unabhängigkeit. Regelmäßige Konsultationen, auch der Regierungschefs, sollen die bilateralen Beziehungen fördern. Die BRD unterstützt die »Perspektive eines Beitritts« Polens zur EG und den Aufbau einer sozialen Marktwirtschaft. Minderheiten können nach internationalen Standards »ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität« frei entfalten. Eine freundschaftliche Zusammenarbeit wird in vielen Bereichen vereinbart: Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Finanz- und Kreditfragen, Bildung, Kultur, Fremden- bzw. Reiseverkehr, Medien, persönliche Begegnungen, Rückführung von Kulturgütern, Gräberpflege, Rechtshilfe u. a. m. Im Briefwechsel über die Minderheitenprobleme stellt die polnische Regierung klar, dass es ihr derzeit nicht möglich sei, offizielle topographische Bezeichnungen in den traditionellen Siedlungsgebieten der deutschen Minderheit auch in deutscher Sprache zuzulassen. Zum Vertrag, der sich weder mit Fragen der Staatsangehörigkeit noch mit Vermögensfragen befasst, gehören das Abkommen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk, die Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Umweltrats und der Notenwechsel zur Errichtung einer deutsch-polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit. Der Vertrag tritt mit dem Grenzabkommen vom Interner Link: 14. 11. 1990 am 16. 1. 1992 in Kraft.