Der deutsch-ungarische Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa wird in Budapest unterzeichnet. Er fördert die bilateralen Beziehungen auf allen Gebieten mit der Perspektive, dass Ungarn nach einer Phase der Assoziierung der EG beitritt. Die BRD unterstützt Ungarn beim marktwirtschaftlichen Umgestaltungsprozess. Neben der wirtschaftlichen, finanziellen, wissenschaftlichen, regionalen und sonstigen Zusammenarbeit werden auch Status und Rechte der deutschen Minderheit in Ungarn geregelt. In seiner letzten Rede im Bundestag am 6. 5. 1992 bezeichnet Außenminister Genscher die Partnerschaftsverträge mit osteuropäischen Staaten als »Elemente der gesamteuropäischen Architektur«. Der im Bundestag am 20. 5. 1992 einstimmig verabschiedete Vertrag tritt am 17. 9. 1992 in Kraft.