Die Bundesregierung beschließt, Slowenien und Kroatien mit Wirkung vom 23. 12. 1991 anzuerkennen. - Bundeskanzler Kohl hatte dem kroatischen Präsidenten Franjo Tudjman während dessen Besuch in Bonn am 5. 12. 1991 versichert, die BRD werde diesen völkerrechtlichen Schritt noch vor Weihnachten vollziehen. - In Kroatien war zuvor ein Gesetz über den Minderheitenschutz mit Verfassungsrang verabschiedet und damit eine wichtige Forderung der EG erfüllt worden. Ihre Außenminister hatten am 16. 12. 1991 in Brüssel »Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion« verabschiedet. Hintergrund: Nach Konflikten mit der serbisch dominierten Zentralregierung Jugoslawiens in Belgrad hatten die nördlichen Teilrepubliken Slowenien und Kroatien am 25. 6. 1991 ihren Austritt aus dem Vielvölkerstaat und ihre Unabhängigkeit erklärt. Der bisher latente Bürgerkrieg brach offen aus, die Bundesarmee griff die »abtrünnigen« Republiken an. Mehrere Versuche der EG, Frieden zu stiften oder einen Waffenstillstand zu vermitteln, scheiterten. So setzte sich in der EG unter deutschem Einfluss der Standpunkt durch, dass die Einheit Jugoslawiens nicht mit Waffengewalt und auch nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechterhalten werden könne. Deutschland hatte bei diesem Gesinnungswandel die Vorreiterrolle gespielt - unterstützt von Frankreich, aber auch kritisiert von anderen EG-Partnern.