CSFR-Nachbarschaftsvertrag: Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Václav Havel schließen in Prag den Vertrag zwischen der BRD und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (CSFR) über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit ab. In der Präambel wird u. a. der Opfer von »Gewaltherrschaft, Krieg und Vertreibung« gedacht und die Nichtigkeit des Münchner Abkommens im Sinne des Prager Vertrags (Interner Link: 11. 12. 1973) bestätigt. Beide Staaten streben eine umfassende friedliche und partnerschaftliche Kooperation auf allen Gebieten an. Sie respektieren gegenseitig ihre souveräne Gleichheit, ihre territoriale Integrität, die Unantastbarkeit ihrer Grenzen, ihre politische Unabhängigkeit und den Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten. Die BRD unterstützt die Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft in der CSFR und langfristig ihre Bemühungen um eine volle Eingliederung in die Europäischen Gemeinschaften nach der Phase der Assoziierung. Es finden regelmäßig Konsultationen statt, auch der Regierungschefs. Die Existenz einer deutschen Minderheit in der CSFR wird anerkannt, ihr Status nach europäischem Standard geregelt, eine Schiedsstelle errichtet. Gemäß Briefwechsel der Außenminister befasst sich der Vertrag nicht mit Vermögensfragen. Die Perspektive der vollen Eingliederung der CSFR in die EG werde es zunehmend ermöglichen, dass sich auch Bürger der BRD in der CSFR niederlassen können. Der Bundestag verabschiedet den Vertrag am 20. 5. 1992 mehrheitlich mit einer von der CSU vorgeschlagenen Resolution. Darin wird der Nachbarschaftsvertrag gewürdigt, aber die Hoffnung geäußert, dass die CSFR den Sudetendeutschen in der Frage ihrer Rechte entgegenkomme. In der Bundesratssitzung am 26. 6. 1992 lehnt Bayern den Vertrag ab, da es als »Schirmland der Sudetendeutschen« deren Interessen wahrnehme, u. a. ihr Heimatrecht und ihre Vermögensansprüche. Der Vertrag tritt am 14. 9. 1992 in Kraft. Am 1. 1. 1993 löst sich die bisherige CSFR friedlich in zwei unabhängige Staaten auf: die Tschechische Republik (Tschechien) und die Slowakische Republik (Slowakei).