Erstes Asylabkommen: Deutschland und Polen vereinbaren, bei den Auswirkungen von Wanderungsbewegungen zusammenzuarbeiten. Danach beteiligt sich die BRD an den Kosten, die Polen durch die Reform des Asylgrundrechts (Interner Link: 1. 7. 1993) entstehen. Es handelt sich vor allem um finanzielle Hilfen: für die technische Sicherung der Grenze, für den Aufbau einer Infrastruktur zur Durchführung von Asylverfahren, für Maßnahmen zur verstärkten Rückübernahme abgewiesener Asylbewerber.