Mit Rumänien wird das erste Rückübernahmeabkommen vereinbart. Danach können rumänische Staatsangehörige, u. a. Sinti und Roma, nach illegaler Einreise in Deutschland oder als abgelehnte Asylbewerber direkt auf dem Luftweg in ihre Heimat zurückgeführt werden. (Interner Link: 1. 7. 1993) Deutschland und Kroatien schließen am 25. 4. 1994 ein allgemeines Rückübernahmeabkommen; es gilt auch für ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge.