Nach zweijährigen Verhandlungen unterzeichnen Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Václav Klaus in Prag die deutschtschechische Aussöhnungserklärung. Im Geiste des Nachbarschaftsvertrages (Interner Link: 27. 2. 1992) sollen die beiderseitigen Beziehungen freundschaftlich weiterentwickelt werden. Die deutsche Seite bekennt sich dazu, dass Deutschland für die historische Entwicklung, die über das Münchner Abkommen (1938) zur Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei führte, verantwortlich ist, und bedauert das Leid und das Unrecht, die das tschechische Volk durch die NS-Gewaltpolitik erlitt. Diese gilt als mitursächlich für die Nachkriegsfolgen. Die tschechische Seite bedauert, dass durch die Vertreibung und zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen, ihre Enteignung und Ausbürgerung »unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht« angetan wurde, auch aufgrund kollektiver Schuldzuweisung. Bedauert werden vor allem die Vertreibungsexzesse und das Gesetz vom 8. 5. 1946, das sie amnestierte. Beide Staaten wollen ihre Beziehungen nicht durch politische und rechtliche Probleme belasten, die aus der Vergangenheit herrühren, sie respektieren aber die »andere Rechtsauffassung«, die die deutsche bzw. tschechische Seite vertritt, z. B. in der Vermögensfrage. Der gemeinsam errichtete »Zukunftsfonds« soll Projekte gemeinsamen Interesses (Jugendaustausch, Alten- und Gesundheitsfürsorge, Minderheitenförderung, Pflege von Baudenkmälern und Grabstätten, Sprachunterricht, grenzüberschreitende Zusammenarbeit u. a.) finanzieren, vor allem NS-Opfern zugute kommen. Aus dem Fonds sind auch Partnerschaftsprojekte zu fördern: die Erforschung der Beziehungen zwischen Deutschen und Tschechen, die Arbeit der gemischten Historikerkommission und die Einrichtung eines Gesprächsforums zur Pflege des deutsch-tschechischen Dialogs. Laut Kohl soll die Erklärung helfen, »gemeinsam den Teufelskreis gegenseitiger Aufrechnung und Schuldzuweisung« zu durchbrechen, und zur »Aussöhnung« beitragen. Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag, Rudolf Scharping, ist die Erklärung der »Endpunkt« des Aussöhnungsprozesses, den Willy Brandt mit den östlichen Nachbarn eingeleitet hatte.