Das Asylbewerberleistungsgesetz vom 30. 6. 1993 tritt in Kraft. Danach erhalten Asylbewerber und geduldete Ausländer keine Sozialhilfe mehr, sondern für ihren »notwendigen Bedarf« Grundund Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsgüter sowie zusätzlich ein Taschengeld; außerhalb der Sammelunterkünfte können sie Wertgutscheine oder entsprechende Geldleistungen bekommen. Bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt wird die erforderliche medizinische Betreuung gewährt. Die Leistungsberechtigten sind verpflichtet, in Sammelunterkünften Tätigkeiten der Selbstversorgung zu erledigen und für gemeinnützige Arbeiten gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung zu stehen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist innerhalb von drei Tagen zu melden.