Das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. 10. 1994 tritt in Kraft. Danach kann der Bundesnachrichtendienst (BND) bei der überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs Erkenntnisse über die organisierte Kriminalität (u. a. bei Waffen- und Drogenschmuggel, Terrorismus, Geldfälschung und Geldwäsche) an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben; die Möglichkeiten der Post- und Telefonkontrolle zur Erkennung schwerwiegender Gefahren sind daher erweitert. Die Strafverfahren bei klarer Beweislage werden beschleunigt, die Strafen verschärft oder ergänzt, z. B. bei Schutzgelderpressern, Schlepperbanden, Drogendealern und Rechtsextremisten (»Auschwitzlüge«, NS-Symbolen, Volksverhetzung u. a.), bei unerlaubtem Betäubungsmittelverkehr. Ein zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister ist zur besseren Information über Ermittlungs- und Strafverfahren einzurichten. Die Kronzeugenregelung wird befristet im Bereich der organisierten Kriminalität eingeführt.