Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) verbietet die neonazistische Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP), Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) die Hamburger Nationale Liste (NL). Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei der FAP und NL, die am 14. 8. 1993 beim »Rudolf-Heß-Gedenkmarsch« in Fulda hervorgetreten waren, nicht um Parteien, denn sie wirkten nicht ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Als verfassungsfeindliche Vereine können sie von der Exekutive verboten werden.