Bundespräsident Herzog erklärt den 27. Januar zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der Tag, an dem im Jahre 1945 das Konzentrationslager Auschwitz befreit worden war (Interner Link: 26. 1. 1995), soll der Erinnerung an die NS-Verbrechen dienen und zur Wachsamkeit mahnen. Am 1. 6. 1995 hatte sich das Präsidium des Bundestags mit den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden darauf verständigt, dass der 27. Januar Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermords sein sollte.