Asylkompromiss: Nach einem Verhandlungsmarathon in Bonn einigen sich CDU, CSU, FDP und SPD auf ein interfraktionelles Positionspapier zur Neuregelung des Asylgrundrechts. Sie soll den Schutz tatsächlich politisch Verfolgter gewährleisten und den Missbrauch des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG soweit wie möglich verhindern. Anders als CSU und CDU hatten zunächst die FDP und am längsten die SPD abgelehnt, das Asylgrundrecht zu ändern. Ein Gesinnungswandel vollzog sich, als der Zustrom von Asylbewerbern trotz aller bisherigen gesetzgeberischen Verfahrensverkürzungen (Interner Link: 1. 7. 1992) wie nie zuvor anschwoll, statt abzunehmen. Bei einer Anerkennungsquote von ca. 4,5 Prozent beantragen 1992 insgesamt 438 191 Ausländer politisches Asyl (zum Vergleich 1985: 73 832, 1988: 103 076, 1990: 193 063, 1991: 256 112), sodass es immer schwieriger wird, sie angemessen zu betreuen, unterzubringen und zu versorgen. Im Vergleich entfallen damit auf die BRD ca. 78 Prozent aller Asylbewerber in der EG oder 63 Prozent in den EG- und EFTA-Staaten. (Interner Link: 1. 7. 1993)