Bundeseinheitlich werden gesetzlich alle NS-Urteile aufgehoben, die aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen gefällt worden sind. Die Opfer der NS-Justiz, u. a. Deserteure, Homosexuelle und Zwangssterilisierte, werden damit formalrechtlich rehabilitiert, erhalten mit dieser Wiedergutmachung aber keinen Entschädigungsanspruch.