Ab sofort ist der Bundesgrenzschutz befugt, überall in Deutschland Züge, Bahnhöfe und Flugplätze nach »grenzpolizeilicher Lagebeurteilung« zu kontrollieren. Die Identität von Personen kann festgestellt, das Gepäck darf »in Augenschein« genommen werden. Durchsuchungen, Festnahmen und erkennungsdienstliche Behandlungen sind jedoch nur zulässig, soweit konkrete Verdachtsmomente vorliegen. - Bislang war der Bundesgrenzschutz nur berechtigt, Reisende und ihr Gepäck innerhalb der 30-km-Zone des Grenzgebiets zu kontrollieren.