Der Große Lauschangriff erweitert das gesetzliche Instrumentarium zur effektiveren Bekämpfung der organisierten Kriminalität unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Möglich ist nach Änderung des Art. 13 GG (Interner Link: 1. 4. 1998) erstmals die elektronische überwachung von Wohnräumen, jedoch gelten Einschränkungen bei allen Personengruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht. Im Vermittlungsverfahren hatte die SPD, unterstützt von prominenten FDP-Abgeordneten, durchgesetzt, dass die vorgesehenen Abhörverbote bei Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten durch Beweiserhebungsverbote im Wesentlichen auch auf Rechtsanwälte/Notare/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, auf Ärzte/Zahnärzte/Apotheker/Hebammen sowie auf Journalisten ausgedehnt werden. Zuständig für die Anordnung von überwachungsmaßnahmen und die Verwertbarkeit des Materials sind die Staatsschutzkammern der Landgerichte. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war am 14. 12. 1995 von ihrem Amt zurückgetreten, da die Mehrzahl befragter FDP-Mitglieder dem Großen Lauschangriff zugestimmt hatte (Beteiligung: 42 Prozent, Pro: 63,6 Prozent, Contra: 35,7 Prozent, Enthaltungen: 0,7 Prozent). Nachfolger als Justizminister ab 17. 1. 1996: Edzard Schmidt-Jortzig (FDP). Ergänzt werden die Strafvorschriften gegen Geldwäsche (Interner Link: 29. 11. 1993): Sie erleichtern den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Finanzbehörden, verbessern die Kontrollmöglichkeiten beim grenzüberschreitenden Bargeldschmuggel und beziehen Lebens- und Unfallversicherungen in den Regelungsbereich mit ein.